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Neue Corona-Verordnung Sport & Soforthilfeprogramm

Heute hat das Kultusministerium die neue Corona-Verordnung Sport veröffentlicht. Demnach kann ab dem 1. Juli wieder Training in Gruppen bis zu 20 Personen ohne die Einhaltung des bisher erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.

Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Zudem werden auch Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe – auch im Breitensport – in allen Sportarten wieder zulässig. Untersagt sind bis einschließlich 31. Juli Veranstaltungen mit über 100 Sportlerinnen und Sportlern und über 100 Zuschauerinnen und Zuschauern. Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer kann unter bestimmten Bedingungen auf 250 erhöht werden (siehe CoronaVO Sport § 4 Abs. 3). Vom 1. August bis einschließlich 31. Oktober 2020 sind Veranstaltungen mit insgesamt 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt) möglich.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Corona-Infoportal oder unter https://sbfv.de/ab-1-juli-training-mit-kontakt

Mit diesen Neuerungen werden wir nun die Planungen für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs und neue Saison weiter vorantreiben. Bitte geben Sie uns dafür noch etwas Zeit, ehe wir mit weiteren Informationen auf Sie zukommen werden.

Darüber hinaus möchten wir an dieser Stelle auch noch mal auf das vor kurzem veröffentlichte Soforthilfeprogramm für den Sport in Baden-Württemberg hinweisen. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen dazu: https://sbfv.de/soforthilfe-fuer-den-sport-bw

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