Abmeldefrist Juniorenspieler: Neu 30.06. statt 15.07.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Vorschlag des Verbandsjugendausschusses hat der Verbandjugendtag am 20.04.2013 eine Änderung von § 7 der Jugendordnung dahingehend verabschiedet, dass das maßgebliche Abmeldedatum beim Vereinswechsel nicht mehr der 15.07., sondern der 30.06. ist.
Dem hat der Verbandsvorstand Rechnung getragen und damit dies bereits für die kommende Saison gelten kann, in seiner Sitzung am 27.04.2013 diese Änderung der Jugendordnung beschlossen.Damit gelten bei den Junioren/Juniorinnen und den Aktiven die selben Abmeldefristen im Sommer. Insbesondere bei den A-Junioren / B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs können damit Probleme beim Übergang vermieden werden.
Geben Sie die Informationen bitte auch an weitere Verantwortliche im Verein (Trainer, Betreuer) weiter, damit die Abmeldefrist für Vereinswechsel im Sommer entsprechend berücksichtigt wird. Eine Übergangsfrist kann nicht geltend gemacht werden.
Für Spieler, die mit ihrem Verein eventuell noch nach dem 30.06. in einem weiterführenden Wettbewerb spielen, ist § 7 Ziffer 5 der Jugendordnung wichtig. Danach kann eine Abmeldung in diesen Fällen noch bis zu 7 Tagen nach Beendigung dieses Wettbewerbs erfolgen.